150.000 € zusätzliche Mittel für Kleinprojekte im „Naturpark Zittauer Gebirge“

150.000 € zusätzliche Mittel für Kleinprojekte im „Naturpark Zittauer Gebirge“

Zittau, 8. Juni 2023. Die Stadt Zittau hat bekannt gegeben, dass die Förderung von Kleinprojekten in der LEADER-Region „Naturpark Zittauer Gebirge“ auch im Jahr 2023 fortgesetzt wird. Insgesamt stehen 150.000 Euro zur Verfügung, um lokale Initiativen und gemeinnützige Vereine zu unterstützen.

Kloster Oybin im Naturpark Zittauer Gebirge

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Weitere Förderung für Kleinprojekte

Die bereitgestellten Fördermittel stammen aus dem Programm "Regionalbudgets im ländlichen Raum2023". Ihr Ziel ist die fortlaufende Unterstützung der erfolgreichen Umsetzung kleiner Projekte von Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen. Gefördert werden investive Vorhaben, die eine Gesamtinvestitionssumme von 20.000 Euro Brutto nicht überschreiten.


Fokus auf ländliche Entwicklung und Infrastruktur


Mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln sollen Vorhaben umgesetzt werden, die der Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte oder Dörfer dienen. Zudem soll die ländliche Infrastruktur gestärkt werden.


Beratung und Einreichungsfrist


Das Regionalmanagement für das Gebiet "Naturpark Zittauer Gebirge" bietet Information und Beratung zu allen Belangen des LEADER-Förderprogramms. Für eine Beratung wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Der Aufruf für das Regionalbudget 2023 erfolgte am 23. Mai 2023. Die Einreichungsfrist für Projekte endet am 27. Juni 2023 um 12:00 Uhr. Weiterführende Informationen können über den angegebenen Link auf der Webseite abgerufen werden.


Die Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH fungiert als Kontaktstelle. Die Ansprechpartner sind Richard Kuntzsch und Julia Böske, erreichbar unter der Telefonnummer: 03583 5499-430 /-440 und per E-Mail unter rm@leader-naturpark-zittauer-gebirge.de.


Finanzierung


Das Regionalbudget wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)" durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. Es wird mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes mitfinanziert.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 05.06.2023 - 14:34Uhr | Zuletzt geändert am 08.06.2023 - 20:55Uhr
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