Was tun mit zerbrochenen Energiesparlampen?

Zittau, 22. März 2017. Die Energiesparlampe ist zerbrochen. Plötzlich denkt der Verbraucher an das Quecksilber, welches in der Lampe enthalten ist. Wie gefährlich sind Energiesparlampen tatsächlich? Es gibt verschiedene Studien und auch Meinungen: Auf der einen Seite stehen die Energiesparlampen-Befürworter, auf der anderen natürlich die Kritiker, die vor allem die Tatsache kritisieren, dass in den Energiesparlampen Quecksilber enthalten ist. Fakt ist: Bis heute kann nicht gesagt werden, wie gefährlich die zerbrochene Energiesparlampe tatsächlich ist. Das liegt auch daran, dass es Modelle mit geringem und Modelle mit höherem Quecksilberanteilen gibt, so dass eine pauschale Beurteilung unmöglich ist. Weil es keine für Verbraucher eindeutig nachvollziehbaren Aussagen gibt, sollte man ein paar Regeln befolgen wenn es darum geht, eine zerbrochene Energiesparlampe zu entsorgen.

Anzeige

Eine kleine Katastrophe – deshalb das Richtige tun!

Eine zerbrochene Energiesparlampe darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es kommt darauf an, dass Anwesende sich sofort richtig verhalten.

Kinder und Schwangere sollten den Raum verlassen

Schwangere und Kinder sollten, wenn eine Energiesparlampe zu Bruch geht, sofort den Raum verlassen. Da bei der zerbrochenen Lampe Quecksilber austreten kann und kleine Kinder und Babys besonders empfindlich reagieren ist es wichtig, dass der direkte Kontakt mit diesem Element verhindert wird. Schwangere sollten sicherheitshalber den Raum wechseln, damit die mögliche Gefährdung des Ungeborenen ausgeschlossen ist

Fenster öffnen

Der Raum, in dem die Energiesparlampe zu Bruch gegangen ist, sollte mindestens eine halbe Stunde lang gut durchgelüftet werden. Fenster auf, Türen zu – so wird verhindert, dass sich die Luft auf die weiteren Räume ausbreitet. Nun sollten alle den Raum verlassen und ihn erst wieder nach der Lüftung betreten.

Auf keinen Fall den Staubsauger benutzen!

Wird das Quecksilber aufgesaugt, verteilt es sich noch feiner in der Luft. So gelangen die Teilchen direkt in die Atemwege oder verdunsten an anderer Stelle. Tipp: Haushaltshandschuhe anziehen und so den direkten Hautkontakt verhindern! Besser ist es, festes Papier oder Karton zu benutzen, um Scherben zusammenzukehren. Zuvor aber die Fenster öffnen, damit frische Luft in den Raum gelangt. Sind die Splitter entfernt, sollte mit feuchten Tüchern aufgewischt werden. Damit werden auch die kleinsten Scherben und der Bruchstaub entfernt.

Auf luftdichte Verpackung achten!

Die zerbrochene Lampe gehört in eine luftdichte Verpackung. Hier eignen sich verschließbare Folienbeutel sowie Behälter aus Glas, Metall oder Kunststoff. Ist keine luftdichte Verpackung zur Hand, kann auch ein leeres Einmachglas verwendet werden. Die Hilfsmittel, also das Kehrwerkzeug, den Lappen und die Handschuhe, solten ebenfalls luftdicht verpackt und entsorgt werden.

Was nach der Erstreinigung sonst noch beachtet werden sollte

Was, wenn auf Polstermöbeln oder Teppichboden kleine Scherben oder Bruchstaub liegen? Dann kann der Staubsauger zum Einsatz kommen, allerdings sollte der Staubsaugerbeutel anschließend entsorgt werden. Auch der Feinstaubfilter sollte, wenn vorhanden, gewechselt werden. Wie bereits erwähnt sollte der Staubsauger aber erst dann zum Einsatz kommen, wenn alle größeren Scherben beseitigt sind und der Raum durchgelüftet wurde.

Die Scherben nicht im Hausmüll entsorgen!

Eine Energiesparlampe muss auch dann, wenn sie nicht zu Bruch gegangen ist, unbedingt ordnungsgemäß und fachgerecht entsorgt werden. Nur so bleibt am Ende sichergestellt, dass kein giftiges Quecksilber in die Umwelt gelangt. Des Weiteren können einige Materialen der Energiesparlampe nochmals verwendet werden. Es ist daher wichtig, die Lampe nicht im Hausmüll zu entsorgen. Besser ist es, Energiesparlampen bei lokalen Sammelstellen (Supermarkt, Drogerie) oder auch beim Wertstoffhof abzugeben. Ist die Lampe kaputt und luftdicht verpackt, sollten ein dementsprechender Vermerk auf die Verpackung geschrieben ("quecksilberhaltiger Lampenbruch") werden.

Kommentare Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Schreiben Sie Ihre Meinung!

Name:
Email:
Betreff:
Kommentar:
 
Informieren Sie mich über andere Lesermeinungen per E-Mail
 
 
 
Weitere Artikel aus dem Ressort Weitere Artikel
  • Quelle: red
  • Erstellt am 22.03.2017 - 10:28Uhr | Zuletzt geändert am 11.02.2021 - 13:17Uhr
  • drucken Seite drucken
Anzeige