Tagebau Turów: Zittau legt Berufung ein
Zittau | Breslau (Wrocław) | Türchau (Turoszów), 26. März 2020. Die Stadt Zittau ist am 20. März 2020 gegen die Entscheidung des Regionaldirektors für Umweltschutz in Breslau über die Feststellung der Umweltbedingungen für das Vorhaben zur Fortführung des Abbaus der Braunkohlelagerstätte Turów in der Gemeinde Bogatynia“ in Berufung gegangen. Hintergrund: Die Zittauer wären von der Entscheidung sofort betroffen.
Zittauer Bevölkerung ist sofort betroffen
Thema: Kraftwerk und Tagebau Turów
Der Tagebau Turów – angelegt als Tagebau Hirschfelde, ab 1947 unter polnischer Verwaltung zunächst Kopalnia Turoszów (Bergwerk Türchau) – liegt bei Zittau auf der polnischen Seite der Lausitzer Neiße. Er beliefert das ab 1962 errichtete gleichnamige Kraftwerk. Im Jahr 2020 wurde die Betreiberlizenz zunächst für sechs Jahre verlängert, insgesamt sollen Tagebau und Kraftwerk bis 2044 betrieben werden.
Auch wenn die Presseberichterstattung und die Aussagen der polnischen Seite anderes vermuten lassen: Laut bisherigem Zeitplan das Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) noch nicht abgeschlossen. Momentan liegt der Beschluss noch bis zum 27. März 2020 in Deutschland aus (der Zittauer Anzeiger berichtete) und in dieser Frist kann auch jedermann Rechtsmittel dagegen einlegen.
Die Stadt Zittau hat nach Eingang der Unterlagen unmittelbar Berufung gegen den UVP-Beschluss eingelegt, unter anderem weil die Darstellung des UVP-Verfahrens durch den Tagebaubetreiber in den unten genannten Passagen nicht zutreffend ist:
- Das Verfahren war nicht "voll transparent", weil wesentliche Teile der UVP, die zur Einschätzung der grenzüberschreitenden Auswirkungen erforderlich sind, gar nicht ins Deutsche übersetzt wurden.
- Die Teilnehmer des Verfahrens , so etwa die Stadt Zittau, erhielten auch nicht die erforderlichen Informationen zu allen Positionen, die Zweifel aufkommen ließen.
Polnisches Schweigen
Kurz gesagt: Die Stadtverwaltung Zittau erhielt bisher überhaupt keine Antwort auf ihre Einwände vom 12. September 2019. Wesentliche Teile der Stellungnahme der Stadt Zittau blieben vollkommen unberücksichtigt. Andere Teile wurden zwar berücksichtigt, jedoch in Form von Auflagen, die ihrerseits neue Zweifel aufkommen ließen.Lizenzerteilung vor Abschluss des Umweltverträglichkeitsprüfung
Diese Einwände sind Teil der am Freitag per Fax, Post und am Montag per E-Mail versandten Berufung der Stadt Zittau gegen den Beschluss. Der Zittauer Oberbürgermeister Thomas Zenker erläuterte die Vorgehensweise: "Es handelt sich hier zwar zunächst nur um eine Lizenz für die Fortführung des Kohleabbaus für sechs Jahre und nicht für die insgesamt im UVP-Verfahren betrachteten 24 Jahre bis 2044, jedoch werden die Belange der Zittauer Bevölkerung nicht erst durch die geplanten Tätigkeiten nach 2026 berührt, sondern sofort. Deshalb ist die Erteilung der Lizenz vor Abschluss des UVP-Verfahrens aus unserer Sicht fraglich." – wobei er vermutlich fragwürdig meinte.-
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- Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
- Erstellt am 26.03.2020 - 15:07Uhr | Zuletzt geändert am 14.10.2020 - 15:04Uhr
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