Zittau verzichtet auf Stadtratssitzung im März

Bild zu Zittau verzichtet auf Stadtratssitzung im MärzZittau, 18. März 2020. Die für den 26. März 2020 geplante Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau wird abgesagt. Oberbürgermeister Thomas Zenker erklärt dazu: "Auf der Tagesordnung stehen keine unaufschiebbaren Entscheidungen, die nicht auch im April behandelt werden können, deshalb habe ich in Absprache mit dem Ältestenrat so entschieden."

Das Rathaus zu Zittau
Foto: © Zittauer Anzeiger
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Über neue Termine für die Gremien wird Anfang April entschieden

Thema: Corona-Pandemie

Bild zu Corona-Pandemie

Die Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) verlaufen pandemisch. Lebensgefahr besteht bei einer Erkrankung an Covid-19 vor allem für Immungeschwächte und Ältere. Vielfältige Maßnahmen sollen die Ausbreitung verlangsamen, um medizinische Kapazitäten nicht zu überlasten sowie Zeit zur Entwicklung eines Medikamentes und eines Impfstoffs zu gewinnen. Im Blickpunkt stehen auch die Wirtschaft und soziale Auswirkungen.

Über die April-Beratungsfolge der Gremien des Stadtrates wird Anfang des Monats entsprechend der Sachlage entschieden. "Ich möchte dem Stadtrat ausdrücklich für sein Verständnis danken", so Oberbürgermeister Zenker.

Zittau richtet sich damit nach der Allgemeinverfügung "Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 17. März 2020 (Download in diesem Artikel). Demnach sind Veranstaltungen der Kommunen zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben vom allgemein geltenden Veranstaltungsverbot nicht erfasst. Dies bedeutet, dass Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse weiterhin durchgeführt werden dürfen.

Vor der Ladung zur Stadtratssitzung oder zur Sitzung eines beschließenden Ausschusses sollte jedoch nach abgestimmter Auffassung des Sächsischen Städte und Gemeindetages und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern eine sorgfältige Prüfung vorgenommen werden, ob die Geschäftslage eine Einberufung erfordert. Dabei sollte eine Abwägung zwischen den Empfehlungen des Robert Koch Institutes und der Gesundheitsbehörden zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung sowie der Dringlichkeit des Beratungs- und Beschlussfassungsbedarfes des Gemeinderates vorgenommen werden. Der Gemeinderat sollte nur dann einberufen werden, wenn eine Angelegenheit unaufschiebbar ist.

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  • Quelle: red | Foto: © Zittauer Anzeiger
  • Erstellt am 18.03.2020 - 16:22Uhr | Zuletzt geändert am 22.03.2020 - 12:48Uhr
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