Tagebau Turów: Weitermachen?

Tagebau Turów: Weitermachen?Zittau | Türchau (Turoszów), 16. März 2020. Seit heute liegt im Büro des Zittauer Oberbürgermeisters Thomas Zenker für zwei Wochen der "Beschluss der polnischen Behörde zur Fortsetzung und Erweiterung des Tagebaus Turów" öffentlich aus. Ein für deutsche Verhältnisse ungewöhnliches Dokument.

Das polnische Kraftwerk Turów, gelegen bei Hirschfelde zwischen Ostritz und Zittau
Foto: © Zittauer Anzeiger
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Hilfe zur Orientierung im "Beschluss" aus Polen

Thema: Kraftwerk und Tagebau Turów

Kraftwerk und Tagebau Turów

Der Tagebau Turów – angelegt als Tagebau Hirschfelde, ab 1947 unter polnischer Verwaltung zunächst Kopalnia Turoszów (Bergwerk Türchau) – liegt bei Zittau auf der polnischen Seite der Lausitzer Neiße. Er beliefert das ab 1962 errichtete gleichnamige Kraftwerk. Im Jahr 2020 wurde die Betreiberlizenz zunächst für sechs Jahre verlängert, insgesamt sollen Tagebau und Kraftwerk bis 2044 betrieben werden.

Dieser "Beschluss" beinhaltet auch eine Art Abwägung von Stellungnahmen zum Vorhaben, den Braunkohletagebau Turów weiterhin zu genehmigen und zu erweitern. Wegen der vielen Stellungnahmen wird die Abwägung nicht jedem einzelnen Einwender zugestellt, sondern nur gesammelt in Form dieses "Beschlusses" öffentlich ausgelegt. "Es besteht daher ein besonderes Interesse, dass Einwender überhaupt Kenntnis von dieser öffentlichen Auslegung der Abwägung erlangen, um ggf. reagieren zu können", so die Stadtverwaltung Zittau in einer Mitteilung.

Einsicht nehmen!
Zur Einsichtnahme kann ein Termin mit Frau Pascher unter Tel. 03583 752-101 oder per E-Mail an j.pascherx@xzittau.de (Spamschutz: beide "x" entfernen) vereinbart werden. Die Unterlagen können auch im Internet unter dem Link https://www.oba.sachsen.de/692.htm eingesehen werden.

Weil das insgesamt 182 Seiten umfassende Dokument weder über ein Inhaltsverzeichnis noch über Kapitel oder Überschriften verfügt, hat die Stadtverwaltung Zittau einige unverbindliche Angaben zur Struktur des Papiers zusammengefasst, damit Interessierten die Orientierung leichterfällt:

    • Beschluss mit Auflagen: Seite 1 bis 10
      • Begründung
    • Wiedergabe der Einwendungen: Seite 10 bis 99
    • Sachdarstellungen: Seite 100 bis 181, darin
      • Vorhabensbeschreibung: Seite 101
      • Grundwasser, hydrogeologisches Modell: Seite 105
      • Hebungen / Senkungen: Seite 129
      • Erschütterungen / Unfälle: Seite 132
      • Auswirkungen auf Oberflächengewässer: Seite 132
      • Luftqualität (Feinstaub): Seite 139
      • Lärm: Seite 146
      • Naturschutz: Seite 154
      • Denkmalschutz: Seite 167
      • Abfälle: Seite 167
      • Mikroklima: Seite 170
      • Weitere Einzelaspekte: Seite 170
      • Rechtsbehelfsbelehrung: Seite 181

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  • Quelle: red | Foto: © Zittauer Anzeiger
  • Erstellt am 16.03.2020 - 18:16Uhr | Zuletzt geändert am 14.10.2020 - 15:02Uhr
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