Und die Moral von der Geschicht': Lieber zahlen als nicht
Zittau, 7. September 2022. Von Thomas Beier. Moral, Ethik und Sitte werden gern durcheinander gehauen. Im heutigen Ratgeber soll es jedoch um die Zahlungsmoral gehen. Mit der Moral ist es so eine Sache: Stehen Eigeninteressen dagegen, ist es bei manchem mit der Moral schnell vorbei. In Geldangelegenheiten wird das mitunter besonders deutlich.
Zahlungsverpflichtungen einzuhalten ist eine Frage der Moral
Zahlungsmoral bedeutet, kurz gesagt, eingegangene Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu begleichen. Was als selbstverständlich vorausgesetzt werden sollte, erweist sich in der Praxis allerdings oft genug als schwierig. Der Zittauer Schuldnerberater Franz Veit beklagte schon vor Jahren, dass Schuldnerinnen treuherzig beteuerten "überhaupt kein Geld" zu haben – offenbar, weil sie dieses kurz zuvor in einem Nagelstudio ausgegeben hatten.
Zu Zahlungsausfällen kommt es aus unterschiedlichsten Gründen, die sich im Grunde in die Bereiche Vorsatz, überraschende Notlage des Zahlungsverpflichteten oder schlichtweg dessen Schlamperei bei der eigenen Finanzplanung und Zahlungsabwicklung zuordnen lassen. Der Gelackmeierte dabei ist immer der Kreditgeber, denn eine bestehende Forderung ist grundsätzlich nichts anderes als ein Kredit.
Lieferantenkredit ist Vertrauenssache
Kreditgeber sind also beileibe nicht nur die Banken. Gerade Handwerker und Dienstleister kennen das Problem: Wieviel Aufwand soll man treiben, um die Bonität eines neuen Kunden zu überprüfen? Das Thema dahinter ist der Lieferantenkredit, den ein Lieferant seinem Abnehmer in Form eines Zahlungsziels gewährt.
Praktisch bedeutet das in aller Regel, dass nach Leistungserbringung und Rechnungslegung eine Frist gesetzt wird, bis wann der Rechnungsbetrag vollständig beim Aussteller der Rechnung eingegangen sein muss. Häufige Zahlungsziele sind etwa fünf Tage oder zehn Tage; der Großhandel etwa gewährt dem Einzelhandel oft deutlich längere Zahlungsziele, damit dieser die Ware an Endverbraucher verkaufen und sich auf diese Weise Liquidität verschaffen kann. Auch bei großen Investitionsgütern werden teils sehr lange Zahlungsfristen vereinbart. Ist in einer Rechnung kein Zahlungsziel genannt, gilt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Tipp:
Wer eine Rechnung mit einem Zahlungsziel ausstellt, sollte klare Verhältnisse schaffen und ein Datum nennen, bis zu dem der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen sein soll.
Das im Online Bereich anzutreffende Prinzip, von Erstbestellern generell Vorkasse zu fordern, kann nicht nur Kunden abschrecken, sondern schützt auch nicht vor späteren Forderungsausfällen.
Risiko eines Forderungsausfalls besteht immer
Wer in Branchen unterwegs ist, wo Vorkasse unüblich oder das Prinzip "Ware gegen Geld" nicht anwendbar ist, muss sich oft – wenn er nicht die Forderung verkauft – auf die Gewährung einer Zahlungsfrist einlassen.Es liegt in der Natur der Sache, dass unseriöse Kunden das ausnutzen. Bestimmte Privatkunden, die Hartz-IV-Empfänger sind und gar nicht daran denken, dieses System der sozialen Absicherung zu verlassen, gehen manchmal davon aus, bei ihnen sei eh nichts zu pfänden und scheren sich einen Dreck um eingehende Rechnungen. Aufwand zu machen in einem Fall, wo es nicht zu holen gibt, das heißt für den Gläubiger, schlechtem – sprich: verlorenem – Geld noch gutes Geld hinterherzuwerfen.
Doch auch im betrieblichen Bereich gibt es schwarze Schafe. Es ist ein Skandal, dass mitunter selbst an Hochschulen die Lehrmeinung vertreten wird, ein guter Betriebswirt müsse erst einmal Mahnungen abwarten, bevor Geld fließt – so könne man die Liquidität erhöhen. Vielleicht würde das der Professor nicht mehr so sehen, wenn er seine Gehaltszahlung immer erst anmahnen müsste!
Methoden, sich vor Zahlungen zu drücken, gibt es viele. Im Baubereich sind Unternehmen bekannt, die Mitarbeiter nur zu dem Zweck beschäftigen, Subunternehmern auf Biegen und Brechen Mängel anzuhängen, um Zahlungen zu verzögern, zu verringern oder ganz zu vermeiden.
Andere Kunden, die keine böswilligen Nicht-Zahler sind, bringen dennoch ein mehr oder weniger hohes Risiko mit sich, Rechnungen nicht zu bezahlen. Die Gründe dafür sind, wie eingangs erwähnt, unterschiedlich: Bei manchen ist das Geld notorisch knapp und bei überraschenden wichtigen Ausgaben bleibt nichts übrig, um eine Rechnung zu bezahlen, andere wiederum verschlampern immer wieder Zahlungstermine.
Tipp:
Wer als Verbraucher oder Unternehmer eine Forderung nicht begleichen kann, sollte unbedingt aus eigener Initiative den Kontakt zum Gläubiger aufnehmen. Oft lässt sich auf diese Weise eine Zahlung strecken oder sogar reduzieren. Das ist aus Sicht mancher Rechnungsaussteller besser, als das Risiko einzugehen, gar kein Geld zu sehen.
Die Schufa-Bonitätsauskunft
Natürlich haben Lieferanten oder etwa auch Vermieter ein großes Interesse daran, in Zahlungsangelegenheiten unzuverlässige Vertragpartner rechtzeitig zu erkennen, um Forderungsausfälle und aufwendige und vielleicht fruchtlos verlaufende Mahnverfahren zu vermeiden. Hier hilft die Schufa Auskunft. Der Inhalt der Schufa Auskunft ist eine Bonitätsauskunft, die etwa Informationen zu bestehenden regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen, Girokonten, zum Zahlungsverhalten und, um noch ein Beispiel zu nennen, frühere und aktuelle Adressdaten umfasst.Natürlich ist es interessant zu wissen, welche Daten bei der Schufa über einen selbst hinterlegt sind. Hier greift die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Laut Artikel 15 kann eine kostenlose Datenkopie angefordert werden. Diese gibt Auskunft, welche Daten hinterlegt sind, woher sie stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Auch erfährt man die in den vergangenen zwölf Monaten an die Schufa gerichteten Anfragen zur berechneten Wahrscheinlichkeit, mit der man seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird. Eventuelle fehlerhafte Eintragungen sollte man unbedingt korrigieren lassen.
Tipp:
Für die kostenlose Selbstauskunft gibt es unter www.meineschufa.de > Datenkopie ein Online-Bestellformular, alternativ kann die Auskunft beim telefonischen Verbraucherservice unter Tel. 0611 - 92 78-0 bestellt werden.
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- Quelle: Thomas Beier | Bildquelle: Enlightening_Images / Enlightening Images, Pixabay License
- Erstellt am 06.09.2022 - 23:42Uhr | Zuletzt geändert am 07.09.2022 - 10:31Uhr
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