Stapler dürfen nur von ausgebildeten Staplerfahrern geführt werden

Bild zu Stapler dürfen nur von ausgebildeten Staplerfahrern geführt werdenZittau, 22. Juli 2021. Innerhalb Deutschlands schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (kurz: DGUV) in den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vor, dass ausschließlich Personen mit einem Staplerschein zum Führen eines Gabelstaplers berechtigt sind. Vor dem Hintergrund der vielen Unfälle, die sich jährlich ereignen, liegt diese Verpflichtung zu einer theoretischen und praktischen Ausbildung zum Staplerfahrer nahe. Kann diese nicht nachgewiesen werden: Finger weg!

Abb.: Stopp, wer keinen Staplerschein hat! Sonst gefährdet man andere und sich selbst
Symbolfoto: Michael Kauer, Pixabay License
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Diese Voraussetzungen gelten für die Ausbildung zum Staplerfahrer

Denn nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für alle anderen Mitarbeiter im Lager besteht ein Gefahrenrisiko, wenn der Stapler nicht ordnungsgemäß geführt wird. Darüber hinaus kann auch an der zu transportierenden Ware oder auf dem Betriebsgelände ein Sachschaden verursacht werden, wenn der Fahrer nicht ausgebildet ist. Welche Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Staplerfahrer erfüllt sein müssen und woraus sich die Inhalte der Ausbildung zusammensetzen, hat der Zittauer Anzeiger zusammengefasst.

Den Führerschein für Stapler kann grundsätzlich jeder machen. Die Ausbildung hierzu wird offiziell als "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" bezeichnet.

Zentrale formelle Voraussetzungen zum Staplerfahren sind unter anderem:

    • Auszubildende müssen mindestens volljährig sein, d. h. sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    • Es muss eine schriftliche Beauftragung des ausbildenden Betriebes vorliegen.
    • Die erforderliche persönliche Eignung muss nachgewiesen werden (sowohl körperlich als auch geistig und charakterlich).
    • Bevor ein Stapler bedient und geführt werden darf, muss in jedem Fall erst eine Unterweisung vor Ort erfolgen.

Nicht nur angehende Auszubildende, sondern auch Ausbilder müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt unter anderem ein abgeschlossener Lehrgang zur Ausbildung von Flurförderzeugfahrern. Zudem muss nachgewiesen werden, dass mindestens über zwei Jahre Staplererfahrung gesammelt wurde. Weiterhin müssen Ausbilder Meister sein oder alternativ mindestens vier Jahre lang eine vergleichbare Funktion innegehabt haben. Zudem müssen Ausbilder mindestens das 24. Lebensjahr vollendet haben. Durch diese Kriterien wird sichergestellt, dass die Auszubildenden optimal aufs Staplerfahren vorbereitet werden.

Ausbildungsinhalte in Theorie- und Praxisstunden

Theorie:
Ein Teil der Theoriestunden dreht sich um die spezifischen rechtlichen Grundlagen, welche für Staplerfahrer verbindlich sind. Das sind sämtliche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die beim Führen von Flurförderzeugen eingehalten werden müssen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ist die Analyse und Reflektion des Unfallgeschehens. Hier werden Beispiele gezeigt, was häufige Unfallursachen sind und wie dem vorgebeugt werden kann. Weiterhin werden in den Theoriestunden Aufbau und Funktionen von Staplern vermittelt. Dazu gehören auch sämtliche Anbauteile wie Drehgeräte oder Gabelverlängerungen, durch welche die Stapler je nach Bedarf und Einsatzgebiet aufgerüstet werden können. Antriebsarten, Standsicherheit und Last sowie Betrieb und Wartung gehören ebenfalls zu den theoretischen Inhalten im Rahmen der Ausbildung zum Staplerfahrer.

Praxis:
In der Praxis wird zunächst die Einweisung am Flurförderzeug vorgenommen. Dazu gehören im Wesentlichen die Stellteile für:
    • Fahren
    • Bremsen
    • Lenkung
    • Lasthandhabung

Hinweise zum Praxisteil:
Zudem werden im Praxisteil bei der Einweisung am Stapler auch Sonderstellteile wie beispielsweise Multifunktionshebel, Rücktasteinrichtungen sowie Sicherung und Sicherheitseinrichtungen berücksichtigt.

Der zweite Themenschwerpunkt des Praxisanteils ist die tägliche Einsatzprüfung. Dazu zählen Sichtprüfung und Funktionsprüfung. Auch die Gewichtsverteilung und zulässige Lasten sind Teil der praktischen Ausbildung angehender Staplerfahrer. Ein weiterer wichtiger Themenbereich der Praxisstunden fokussiert sich auf Hinweise auf mögliche Gefahrenstellen am Stapler. Dazu zählen unter anderem das Hubgerüst, der Zugang zum Flurförderzeug, aber auch der Fahrzeugrahmen. Der Batteriewechsel und die Montage von Anbauteilen fallen ebenso in diesen Bereich.

Darüber hinaus beinhaltet die Praxis auch die Gewöhnung an das Flurförderzeug. Hier lernen Auszubildende, wie sie den Fahrersitz richtig einstellen oder wie mit der Rückhalteeinrichtung umzugehen ist. Auch das Anlassen und Starten des Staplers gehört zur Fahrzeuggewöhnung. Gleiches gilt für die Betätigung aller Stellteile ohne Last.

Einen Anteil von fünf Prozent an der praktischen Ausbildung hat das Verlassen des Flurförderzeuges. Hierbei lernen Auszubildende, wie Last und Gerät richtig gesichert werden. Nicht zuletzt sind auch Fahr- und Staplerübungen Teil der praktischen Ausbildung zum Staplerfahrer. Mit einem Anteil zwischen 55 und 65 Prozent ist dies der Hauptfokus. Anhand realitätsnaher Übungen werden dabei typische Fahr- und Stapelsituationen eingeübt.

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  • Quelle: red | Foto: emkanicepic / Michael Kauer, Pixabay License
  • Erstellt am 22.07.2021 - 14:09Uhr | Zuletzt geändert am 05.08.2021 - 15:14Uhr
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