Oberlausitzer Umgebindehaus zieht nach Berlin

Ebersbach-Neugersdorf | Berlin, 13. Oktober 2011. Gegen des Willen des Landratsamtes Görlitz hat die Landesdirektion Dresden im Rahmen eines Widerspruchsbe­scheides unter Auflagen den Abbau eines denkmalgeschützten Umgebin­dehauses in Ebersbach-Neugersdorf zur Umsetzung nach Berlin-Müggelheim genehmigt.

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Auflagen sollen den Erhalt der originalen Substanz sichern

Die Vorgeschichte: Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Görlitz war ein Antrag auf Umsetzung des zweigeschossigen Doppel­stuben-Umgebindehauses eingegangen. Der Landkreis Görlitz hatte den Antrag abge­lehnt und zudem einem Widerspruch des Antragstellers nicht abgeholfen. Schließlich wurde die Angele­genheit zur Klärung an die Obere Denkmalschutzbehörde - die Landesdirektion Dresden - abgegeben.

Bescheid des Landratsamtes Görlitz aufgehoben

Die Landesdirektion hat den ablehnenden Bescheid des Landratsamtes nun aufgehoben. Zwar gilt der Grundsatz, wonach ein Baudenkmal am angestammten Ort in weitge­hend originaler Substanz und Ansicht erhalten werden soll - genau diesen Grundsatz hatte das Landratsamt Görlitz bei seiner ablehnenden Entscheidung verfolgt. Allerdings kann, so die Landesdirektion Dresden, von dieser Regelung abgewichen werden, wenn die Erhaltung und eine wirtschaftliche Nutzung des Baudenkmals am ursprünglichen Standort nicht zu erwarten, dies an einem anderen Ort aber möglich ist.

Deshalb begründet die Landesdirektion ihre Entscheidung damit, dass es in den vergangenen Jahren trotz Bemühungen nicht gelungen war, das Umgebindehaus zu verkaufen oder anderweitig vernünftig zu nutzen. Das Ge­bäude drohte zu verfallen und als Denkmal schließlich ganz zu ver­schwinden. Die Umsetzung ist ein geeigneter Weg, heißt es weiter, wenigstens die Bausub­stanz - wenn auch an anderem Ort - zu erhalten.

Auflagen für den Antragsteller

Der Antragsteller wird mit der Genehmigung zum Abbau des Hauses verpflich­tet, das Gebäude umfassend in Foto, Lageplan, Grundrissen und Schnitten zu dokumentieren. Die historisch wertvollen und wichtigen Bauteile müssen beim Abbau geborgen, wetterfest eingelagert und beim anschließenden Neu­aufbau möglichst wieder verwendet werden. Auch der Abbau selbst ist detailliert zu dokumentieren.

Bevor Hand an das Haus gelegt wird, muss der Antragsteller dem Landratsamt Görlitz die Genehmigung zur Wiedererrichtung des Gebäudes am ge­planten Standort in Berlin vorgelegen.

Die Auflagen für die Umsetzung des Umgebindehauses hat die Landesdirektion Dresden nach Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege erteilt. Dem Lan­desamt hat der Antragsteller auch das dokumentarische Material zur Substanz und über den Abbau des Hauses zu übergeben.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 13.10.2011 - 20:40Uhr | Zuletzt geändert am 11.05.2021 - 13:22Uhr
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