Alte Brunnenschächte verschwinden wieder
Zittau, 23. Mai 2015. Interessant war das schon, als die freigelegten alten Brunnen auf dem Zittauer Markt untersucht wurden - archäologische Sensationen gab es jedoch kleine. Nachdem nun der Bereich vor dem Rathauseingang von den Archäologen zum Weiterbau freigegeben wurde, werden die Brunnen verfüllt und verschlossen. Hätte man nicht eine Glasplatte darüberlegen und so eine kleine Sehenswürdigkeit schaffen können?
Vorsicht auf der Baustelle!
"Die zunächst verfolgte Idee, einen der Brunnenschächte geöffnet zu lassen und für Einwohner und Gäste zu erschließen, haben wir aus technologischen und finanziellen Gründen wieder verworfen,“ erklärte dazu Ralph Höhne, amtierender Baudezernent der Stadt Zittau.
Alle dafür in Frage kommenden Schächte liegen in einem Bereich des Marktes, der von Autos überfahren werden können muss. Hier reicht eine Panzerglasscheibe, wie sie in Fußgängerzonen verwendet wird, nicht aus. Außerdem wären Folgekosten programmiert: Die Scheiben werden recht schnell zerkratzt und müssten immer wieder ausgetauscht werden. Hinzu kommt die feuchte Luft in den früheren Brunnen, die im Sommer Algen auf dem Glas wachsen lassen würde. Das zu verhindern, wäre eine Klimaanlage nötig, was Zittau - früher "Die Reiche" genannt - erst recht überfordern würde.
Den Aufwand sind die alten Brunnen in der Tat nicht wert: Stadtverwaltung, Bauplanung und Archäologie haben sich darauf verständigt, die Schächte genau zu dokumentieren und sie dann mit Sand zu verfüllen. Obendrauf kommte eine Betonplombe - fertig.
Wer das nicht schön findet, für den hat Baudezernent Höhne einen Trost: "Die technologische Entwicklung schreitet schnell voran und wenn zukünftige Generationen sich entschließen, einen oder mehrere Schächte wieder zu öffnen, wird das leicht möglich sein.“
Bis endgültig "Schicht im Schacht" ist, werden die Brunnenschächte soweit möglich mit Stahlplatten abgedeckt. Wichtig: Das immer wieder - insbesondere an den Wochenenden - beobachtete Betreten der Baustelle ist streng verboten. Die Umzäunung der Baustelle darf - man denke an die Gefahren für Kinder - nicht geöffnet oder gar offen stehen gelassen werden.
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- Quelle: red
- Erstellt am 22.05.2015 - 15:58Uhr | Zuletzt geändert am 23.05.2015 - 09:08Uhr
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