Neugeborenes getötet
Leutersdorf. In den frühen Morgenstunden des 12. Dezember 2012 hat eine 28jährige Leutersdorferin im Badezimmer ihrer Wohnung einen Jungen entbunden, den eine gegen 8.30 Uhr herbeigerufene Notärztin leblos vorfand. Die Gerichtsmedizin stellte fest, dass das Kind gelebt hatte. Er war durch die "Kompression der Halsweichteile" erstickt.
Staatsanwaltschaft Görlitz ermittelt gegen Kindsmutter wegen Verdachts des Totschlags
Nach Angaben der Polizei hat die Mutter ihr Kind in oder unmittelbar nach der Geburt erstickt.
Wenn sich der Verdacht auf Totschlag bestätigt, drohen der Frau bis zu 15 Jahre Haft.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Tötung des Kindes in bzw. unmittelbar nach der Geburt erfolgte. In einem solchen Fall muss wegen der für die Gebärende mit einer Geburt verbundenen psychischen und physischen Belastungen geprüft werden, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegen könnte.
E gab im deutschen Strafrecht bis zum Jahr 1998 den Sondertatbestand der Kindstötung (§ 217 StGB), der gerade diesen Besonderheiten während und unmittelbar nach einer Geburt Rechnung trug.



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- Quelle: red
- Erstellt am 16.12.2012 - 11:40Uhr | Zuletzt geändert am 16.12.2012 - 11:44Uhr
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