Stellvertretender Friedensrichter werden

Zittau, 16. Januar 2010. Seit 1998 arbeitet in der Stadt Zittau eine Schiedsstelle, deren Aufgaben eine ehrenamtliche Friedensrichterin und deren Stellvertreter wahrnehmen. Die Amtszeit ist vom Gesetzgeber auf fünf Jahre festgelegt. Auf Grund eines tragischen Todesfalls ist nun das Ehrenamt des stellvertretenden Friedensrichters neu zu besetzen. Der stellvertretende Friedensrichter hat die Rechtsstellung eines gewählten Friedensrichters, darf das Amt aber nur anstelle des Friedensrichters bei dessen Verhinderung ausüben. Für die Wahlperiode von 2010 bis 2015 besteht die Möglichkeit für geeignete männliche oder weibliche Interessenten, sich für dieses Ehrenamt zu bewerben.

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Ende der Bewerbungsfrist ist am 1. März 2010

Das Ehrenamt des stellvertretenden Friedensrichters kann im Allgemeinen von Bürgern übernommen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Amt geeignet, aber dennoch juristische Laien sein sollen, und

- zwischen 30 und 70 Jahre alt sind
- im Schiedsstellenbezirk wohnen
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben
- gegenüber den Streitparteien vorurteilsfrei und sachlich auftreten
- die Pflicht zur Verschwiegenheit einhalten, auch über die Amtszeit hinaus.

Auf die im § 4 des Sächsischen Schiedsstellengesetzes v. 27. Mai 1999 genannten Ausschlussgründe sowie auf die Befugnis, Auskunft und Einwilligung gem. § 4 (6) zu verlangen, möchten wir ausdrücklich hinweisen. Die Wahl muss gem. § 7 SächsSchiedsStG durch den Vorstand des Amtsgerichtes bestätigt werden.

Bewerbung und Prozedere

Wer Interesse an diesem Ehrenamt hat, sollte bis zum 1. März 2010 eine formlose schriftliche Bewerbung an die Stadtverwaltung Zittau, Justiziariat, Markt 1, 02763Zittau, richten.
Weitere Informationen oder Auskünfte vorab erteilt während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Herrn Michalsky vom Justiziariat im Rathaus, Markt 1, Zimmer Nr. 304. Er ist telefonisch zu erreichen unter 03583 - 75 21 09.

Voraussichtlich am 25. März 2010 wird die Wahl der stellvertretenden Friedensrichterin / des stellvertretenden Friedensrichters durch den Stadtrat erfolgen, die anschließend vom Direktor des Amtsgerichtes Zittau zu bestätigen und amtlich bekannt zu machen ist.

Aufgaben


Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzung besteht die Aufgabe der Friedensrichterin / des Friedensrichters darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten der Streitparteien durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.

Friedensrichter werden in vielfältigen Bereichen tätig, z. B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruches, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Stellvertretende Friedensrichter werden natürlich in ihr Aufgabengebiet entsprechend eingeführt. Sie nehmen auch an Bildungsveranstaltungen teil.

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  • Erstellt am 16.01.2010 - 04:18Uhr | Zuletzt geändert am 13.01.2023 - 17:27Uhr
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