Ehrenamtliche Betreuer gesucht

Landkreis Löbau-Zittau, 6. Mai 2008. Wer über Lebenserfahrung und Organisationstalent verfügt und Neues erkunden möchte, für den könnte die ehrenamtliche Betreuung eine interessante Tätigkeit sein.

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Aufruf der Betreuungsbehörde

Immer mehr Menschen sind nicht mehr in der Lage, ihre persönlichen Angelegenheiten selbstständig zu bewältigen. Häufig leiden diese Menschen an einer psychischen, seelischen Erkrankung oder an einer geistigen, körperlichen Behinderung.

Rund 70 Prozent werden heut durch einen ehrenamtlichen Betreuer oder eine Betreuerin unterstützt. Dabei handelt es sich nicht um pflegerische oder häusliche Tätigkeiten, sondern der Betroffene erhält ausschließlich Hilfe in seinen rechtlichen Angelegenheiten. Im Landkreis Löbau-Zittau steigt jährlich die Zahl um durchschnittlich 300 Personen, die ehrenamtlich betreut werden können. Davon leben zwei Drittel in einer stationären Einrichtung.

Die Betreuungsbehörde bittet interessierte Bürgerinnen und Bürger, sich mit Ihren Fähigkeiten und Erfahrungen bei der Vermittlung von Hilfen für einen betroffenen Menschen einzubringen.

Es geht darum, zum Wohle des Betroffenen zu handeln, immer im Rahmen des Möglichen und ohne Überforderung aller Beteiligten. Unnötige Eingriffe in die Rechte des Menschen gilt es zu vermeiden. Es geht vielmehr darum, die noch vorhandenen Fähigkeiten des Betroffenen zu fördern und ihn zu weitestgehend eigenverantwortlichem Handeln zu ermuntern und befähigen. Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfebedürftige Person ein Betreuer/eine Betreuerin vom Gericht bestellt wird.

Betreuung ist zugleich eine Möglichkeit, Kenntnisse im rechtlichen sowie im sozialen Bereich zu erweitern und zu vertiefen und bei der Durchsetzung von Ansprüchen des zu Betreuenden anzuwenden.

Bei der Unterstützung des Hilfebedürftigen steht die Betreuungsbehörde an Ihrer Seite.

Sie ist Ansprechpartner bei der

    • Beratung zu allen rechtlichen Betreuungsangelegenheiten,
    • Unterstützung in Konfliktsituationen, nicht nur zwischen Betreuer und Betreuten,
    • Vermittlung von Sozialdiensten,
    • Hilfestellung beim Beantragen von Sozialleistungen,
    • Durchsetzung von Ansprüchen und gibt
    • Hilfestellung bei der Erfüllung von Pflichten des Betreuers gegenüber dem Vormundschaftsgericht.

Informationen und Beratung:
Landratsamt Löbau-Zittau
FD Gesundheit / Betreuungsbehörde
Georgewitzer Straße 58
02708 Löbau
Telefon: 03585 - 44 16-70
eMail: betreuungsbehoerde(at)kreis-zi.de (at)=@

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  • Erstellt am 06.05.2008 - 09:13Uhr | Zuletzt geändert am 20.08.2021 - 12:21Uhr
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