Was wiegt mehr: Kosten oder Kälte?
Zittauu, 22. Oktober 2013. Das ist Hartz IV Realität: Am 26. September 2013 hatte ein Zittauer Arbeitslosengeld-2-Empfänger in Zittau beim Jobcenter des Landkreises Görlitz einen Antrag auf Kostenübernahme zur Beschaffung von Heizmaterial eingereicht. Der Antrag war nach 14 Tagen Bearbeitungszeit abgelehnt worden mit der Begründung, die Heizkosten für das Jahr 2013 seien nicht angemessen gewesen. Der Hartz IVer hatte bei seiner Antragsstellung darauf hingewiesen, dass er kein Heizmaterial mehr hat.
Kreisrat und Anwalt haben gewirkt
Linkspartei-Kreisrat Jens Thöricht und Anwalt Gregor Janik, die in Zittau auch kostenlose Sozialberatung anbieten, nahmen sich des Falls an und - siehe da - die Übernahme der Kosten für den Brennstoff wurde bewilligt.
"Tatsache ist, dass der Landkreis gemäß § 22 Abs. 1 SGB II die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen muss. Bei Prüfung der Angemessenheit sind die konkreten Verhältnisse des Einzelfalles zu prüfen und nicht nur eine Pauschalisierung vorzunehmen“, erläutert Rechtsanwalt Janik den Hintergrund.
Für Kreisrat Thöricht geht die Angelegenheit über die formale Rechtslage hinaus: "Warum die Einzelfallprüfung erst nach Intervention stattgefunden hat, muss die Landkreisverwaltung aufarbeiten. Nun muss der Landkreis Görlitz für die Kosten des hinzugezogenen Anwaltes und die eigenen Kosten des Widerspruchverfahrens aufkommen."



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- Quelle: red
- Erstellt am 22.10.2013 - 00:55Uhr | Zuletzt geändert am 22.10.2013 - 00:55Uhr
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