Daten online sperren lassen

Zittau. Bürger, die der Übermittlung ihrer Daten oder dem automatisierten Abruf aus dem Sächsischen Kernmelderegister nicht zustimmen möchten, besitzen ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch muss beim Referat Pass- und Meldewesen der Stadt Zittau, Franz-Könitzer-Straße 7, oder in der Geschäftsstelle Hirschfelde schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars geltend gemacht werden.

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Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre jetzt auch auf den Internetseiten der Stadt Zittau abrufbar

Das Formular kann nun auch von der Internetseite der Stadt Zittau (www.zittau.eu > Rathaus > Formulare) heruntergeladen werden. Vollständig ausgefüllt und unterschrieben muss es dann an die

Stadtverwaltung Zittau
Referat Pass- und Meldewesen
Markt 1, 02763 Zittau

ein geschickt werden.

Bei persönlichem Erscheinen im Referat Pass- und Meldewesen wird den Antragstellern das Formular zur Unterschrift vorgelegt. Eine Angabe von besonderen Gründen ist dazu nicht notwendig. Gebühren werden nicht erhoben.

Die jeweilige Übermittlungssperre bzw. die Sperre des automatisierten Abrufs von Meldedaten über das Internet wird von den Mitarbeitern der Meldebehörde entsprechend in der Meldedatei eingetragen. Der Widerspruch gilt bis auf Widerruf.

Die Neugier der Parteien zügeln

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskunft aus dem Melderegister über Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Ebenso darf sie gemäß § 33 Sächsisches Meldegesetz Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse, Rundfunk oder andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen. Ehejubilare sind Einwohner, die die goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen.

Darüber hinaus darf die Meldebehörde Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften der volljährigen Einwohner in alphabetischer Reihenfolge der Familiennamen in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken veröffentlichen und an andere zum Zwecke der Herausgabe solcher Werke übermitteln.

Nach dem Sächsischen Meldegesetz darf die Meldebehörde Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilen. Die Stadtverwaltung Zittau selbst bietet einen automatisierten Abruf der Meldedaten nicht an. Die Auskunftserteilung über das 2009 in Betrieb gehende Sächsische Kernmelderegister (KKM) ist eine spezielle Form der Auskunftserteilung über das Internet.

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  • Quelle: /red | Foto: /BeierMedia.de
  • Erstellt am 23.01.2009 - 01:19Uhr | Zuletzt geändert am 23.01.2009 - 01:25Uhr
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