Gas und Stromengpässe: Notversorgungspläne und Sparmaßnahmen in Arbeit

Gas und Stromengpässe: Notversorgungspläne und Sparmaßnahmen in ArbeitZittau. 18. September 2022. Seit dem 1. September gelten neue Regeln zum Energiesparen. Um unabhängiger von Energielieferungen aus Russland zu werden, hatte die Bundesregierung einen Energiesparplan erarbeitet. Dieser nimmt sowohl Politik und Unternehmen als auch Privathaushalte in die Pflicht. Gleichzeitig bereitet sich die Gesellschaft auf potenziell drohende Energienotlagen vor. Dabei stehen auch länger andauernde Stromausfälle und die damit verbundene Notversorgung auf der Agenda.

Abb.: Finster und kalt – kein angenehmer Gedanke
Foto: Boyan Chen, Pixabay License (Bild beschnitten)
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Vorbereitungen für Notversorgung laufen

Die bereits angespannte Situation auf dem Energiemarkt wurde durch den Angriff auf die Ukraine durch die Russische Föderation erheblich verschärft – und sprunghaft steigende Energiepreise und die drohende Energieknappheit erfordern Notfallpläne. Das haben viele Haushalte, Unternehmen und Kommunen längst erkannt. In Sachsen wurden die ersten Schritte eingeleitet. Während sich die Landesregierung jedoch Zeit ließ, machten sich einige Gemeinden konkret an die Arbeit. Besonders schnell reagierte der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung, der bereits im Juli die Ausarbeitung eines Energieplans in Auftrag gab. Die "Task Force Energiesparen" von Dresden legte sogar schon am 31. August ihre Ergebnisse vor. Mit den ausgearbeiteten Maßnahmen sollen jährlich rund 33,7 Millionen Kilowattstunden gespart werden. "Das entspricht dem Jahresverbrauch von fast 1.500 Familien [...] für Strom und Wärme", so die auf dresden.de nachlesbare Medung.

Um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, liegen viele Pläne für eine Notversorgung in der Schublade. Handlungskonzepte für Stromausfälle und ausbleibende Gaslieferungen zum Schutz von Privathaushalten befinden sich in der Vorbereitung. Bürgerinnen und Bürger, die eigenständig vorsorgen möchten, können beispielsweise benzinbetriebene Generatoren bereitstellen. Diese funktionieren unabhängig vom Stromnetz und versorgen den Haushalt auch bei einem totalen Zusammenbruch der Energieversorgung mit Strom. Erhältlich sind entsprechende Stromerzeuger bei Fachhändlern, Baumärkten und im Internet. Ein branchenspezifischer Onlinehändler empfiehlt unter anderem Stromerzeuger des in Deutschland führenden Herstellers Endress (siehe maschinen.com). Das Unternehmen fertigt Produkte "Made in Germany" bereits seit 1914. Um entsprechende Stromerzeuger im Notfall betreiben zu können, dürfen Kraftstoffvorräte in Benzinkanistern nicht fehlen. Taschenlampen, Kerzen und Campinglampen sichern als alternative Lichtquellen die Beleuchtung bei Dunkelheit.

Tipp:
Weitere Verbrauchertipps zum Vorbereiten auf einen Stromausfall stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter bbk.bund.de zur Verfügung.

Verbrauch reduzieren, unabhängiger werden

Wie gesagt: Seit 1. September 2022 gelten deutschlandweit neue Energiesparregeln. Das Ziel ist klar: Den Verbrauch senken und damit die Abhängigkeit von Russland reduzieren. Um das zu erreichen und einer Notsituation im Winter vorzubeugen, sieht das Kabinett das Einsparen von Energie als Gemeinschaftsaufgabe, die neben Politik und Unternehmen auch Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft. "Jede eingesparte Kilowattstunde, egal ob von öffentlichen Einrichtungen, von Bürgerinnen und Bürgern oder von der Wirtschaft, hilft gegen die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen", heißt es unter bundesregierung.de in einer Meldung zu den beschlossenen Energiesparmaßnahmen.

Wesentliche Sparmaßnahmen von Licht bis Warmwasser

Unter anderem ist seit heute das Beleuchten von Gebäuden und Baudenkmälern verboten, solange dies nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit oder der Gefahrenabwehr notwendig ist. Auch auf leuchtende Werbeanlagen ist für bestimmte Zeiten zu verzichten. Räume in öffentlichen Gebäuden dürfen auf maximal 19 Grad Celsius Raumtemperatur geheizt werden – Flure und Foyers bleiben kalt. Ausnahmen gelten für Einrichtungen wie Pflegeheime und Kliniken. In Arbeitsstätten wird die Mindestraumtemperatur ebenfalls um ein Grad Celsius gesenkt.

Da auch beim Erhitzen von Wasser viel Energie aufgewendet werden muss, soll das Warmwasser überall dort abgeschaltet beziehungsweise die Temperatur auf ein Minimum reduziert werden, wo es zum Händewaschen benötigt wird. Privathaushalte dürfen Pools nicht mehr mit Strom oder Gas heizen und Klauseln zu Mindesttemperaturen in Mietverträgen sind vorübergehend ungültig.

Einsparpotenzial in Milliardenhöhe

Die Regelungen haben Gültigkeit bis Februar 2023. Am 1. Oktober 2022 sollen die mittelfristigen Maßnahmen folgen. Mit den Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige beziehungsweise mittelfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV / Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) sollen die Energiekosten um 10,8 Milliarden Euro gesenkt werden.

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  • Quelle: red | Foto: Boyan_Chen / Boyan Chen, Pixabay License
  • Erstellt am 18.09.2022 - 17:54Uhr | Zuletzt geändert am 18.09.2022 - 18:28Uhr
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