Illegale Müllentsorgung nahe Trinkwasserschutzgebiet

Ebersbach/Sa. | Kottmarsdorf, 26. Mai 2011. Ein besonders dreister Fall von illegaler Müllentsorgung ist am 15. Mai 2011 in einem Waldgebiet zwischen Ebersbach/Sa. und Kottmarsdorf unweit dem Trinkwasserschutzgebiet „Kühler Morgen“ von einem Jäger entdeckt worden. Die massive Abfallablagerung fand sich auf einem Waldweg etwa 500 m links der Ortsverbindungsstraße zwischen den beiden Orten.

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Untere Abfallbehörde bittet um Mithilfe

Am 18. Mai 2011 besichtigte die Untere Abfallbehörde im Umweltamt des Landratsamtes Görlitz, Außenstelle Zittau, die Stelle und fand einen etwa anderthalb Kubikmeter großen Haufen aus unterschiedlichen Abfällen fest. Es handelt sich um Abfall, der offenbar von Renovierungs- oder Bauarbeiten stammt, verpackt in Einkaufsbeuteln von Kaufland und LIDL, blauen Müllsäcken, Kartons und Plasteimern, darunter Bodenbeläge (auch fellartig), ein Spiegel, alte Gardinen und Putzlappen, zahlreiche Plastesäcke von Hunde-Trockenfutter, verschiedene Verpackungen/Kartonagen von Haushaltgeräten und Einrichtungsgegenständen, Tapetenreste und andere Malerutensilien

Auffällig war ein rot-schwarzer Anorak, mit der Aufschrift „EPOCHE“, auf dem unteren Teil des linken Ärmels und am unteren Rand des linken Vorderteils und webpelzartigem, dunkelblauen Futter, auch in der Kapuze (siehe Foto). Vom äußeren Zustand und der Art der Verschmutzung ausgehend, wurde dieses Kleidungsstück vermutlich bei Bau- und Renovierungsarbeiten getragen.

Untere Abfallbehörde bittet Bevölkerung um Mithilfe


Wer kennt Personen aus der Nachbarschaft oder aus dem Wohnort, die einen solchen Anorak besaßen und in diesem Kleidungsstück, vermutlich über das Winterhalbjahr, bei Bau- oder Renovierungsarbeiten tätig waren?

Wer hat am Wochenende 14./15. Mai auffällige Fahrzeuge oder Personen im obengeannten Waldgebiet beobachtet?

Zweckdienliche Hinweise richten Sie bitte kurzfristig an das Landratsamt Görlitz, Dez. III, Umweltamt, SG Untere Abfallbehörde in der Außenstelle Zittau, in 02763 Zittau, Neustadt 47, Tel. 03583 - 79 67 27 59.

Bitte bachten!


Das Ablagern von Abfällen außerhalb dafür zugelassener Anlagen ist rechtswidrig und kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld, bis zu einer Höhe von 1.500 Euro bei hausmüllartigen Abfallablagerungen und mit bis zu 3.000 Euro bei Sperrmüll geahndet werden. „Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, muss der Abfall mit hohem finanziellen Aufwand im Auftrag des Landkreises, das heißt auf Kosten der Steuerzahler, eingesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Zudem sind Ablagerungen solcherart kein Aushängeschild für einen vom Tourismus geprägten Landkreis“, konstatierte Regina Luhn von der Unteren Abfallbehörde.

Durch die wilden Müllablagerungen werden Sekundärrohstoffe dem Kreislauf entzogen; beispielsweise lassen sich bestimmte Verpackungsmaterialien recyclen – und zwar oftmals sogar vollständig.

Kommentare Lesermeinungen (1)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.

Müllablagerung im Wohnhaus

Von Peter am 17.10.2011 - 20:21Uhr
ich wohne in einer Wohnung, unter der ein Raum mit Baumüll, Dachpappe,altem Holz und vielen anderen Sachen verkippt wurde. Auf diesen Müll wurde ein Holzfußboden draufgebaut.

Ist das überhaupt statthaft, so Müll zu entsorgen, was kann ich machen?

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  • Quelle: red | Fotos: Landratsamt Görltz
  • Erstellt am 26.05.2011 - 01:11Uhr | Zuletzt geändert am 03.07.2019 - 02:09Uhr
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