Ein wenig mehr
Zttau | Löbau. Der Deutsche Bundestag hat am 8. Mai 2008 das Gesetz zur Rentenanpassung beschlossen. Danach ist ab 1. Juli vorgesehen, den Rentenwert um 1,1 Prozent zu erhöhen. Das heißt, dass sich bei Empfängern von Arbeitslosengeld II auch die Regelleistung von diesem Zeitpunkt an um diese Prozente erhöht, wobei auf einen vollen Eurobetrag aufgerundet wird. Die korrekte Überweisung sichert der Fachdienst für Beschäftigung und Arbeit zu. Um den Verwaltungsaufwand zu senken, wird diese Veränderung den Bürgern jedoch erst im nächsten Bescheid mitgeteilt.
Ab 1. Juli gibt 1,1 Prozent mehr Regelleistung für ALG II - Empfänger
Nach der neuen Regelung erhalten Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind, oder deren Partner minderjährig ist, nun 351 Euro. Vorher waren es 347 Euro.
Von dieser Regelleistung in Höhe von 351 Euro werden die weiteren Regelleistungen für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft abgeleitet, ebenso, wenn zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Regelleistung ist ferner ausschlaggebend für die Berechnung des Sozialgeldes für unter 14-Jährige und Personen im 15. Lebensjahr (siehe auch die obenstehende Tabelle).
Der Mehrbedarf nach § 21 SGB II für die jeweiligen Berechtigten, der sich auf den Regelsatz bezieht, wird entsprechend der Regelsatzänderung angepasst.
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- Quelle: /red
- Erstellt am 22.06.2008 - 08:42Uhr | Zuletzt geändert am 22.06.2008 - 08:48Uhr
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