Zittauer Oberbürgermeisterwahl 2022 gültig

Zittauer Oberbürgermeisterwahl 2022 gültigZittau, 20. Juli 2022. Gemäß Kommunalwahlvorschriften muss die Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisfeststellung der Oberbürgermeisterwahl durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde geprüft werden. Hierfür legt wie bei jeder entsprechenden Wahl die Stadtverwaltung der Behörde umfassende Unterlagen vor, so etwa Stadtratsbeschlüsse, eingereichte Unterlagen der Kandidaten, die Bekanntmachungen, die Niederschriften des Gemeindewahlausschusses und der Wahlvorstände mit den entsprechenden Anlagen wie etwa leer abgegebene oder für ungültig erklärte Stimmzettel. Die Prüfung der Unterlagen hat ergeben, dass die Wahl in Zittau ordnungsgemäß verlaufen ist. Mit Bescheid vom 13. Juli 2022 wurde festgestellt, dass die Wahl vom 12. Juni 2022 gültig ist.

Abb. oben: Das Rathaus zu Zittau
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Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisfeststellung verliefen ordnungsgemäß

Diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung findet meist kaum öffentliche Beachtung, ist jedoch vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussionen im vor, während und nach der Wahl beachtlich. Immerhinhatte der unterlegene Kandidat gegenüber dem Stadtrat, dem Oberbürgermeister und der Stadtverwaltung öffentlich teils schwere Vorwürfe erhoben und entsprechende Schritte eingeleitet.

Kai Grebasch, Pressesprecher der Stadtverwaltung, hat die Vorgänge chronologisch aufgelistet:


  1. Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit des Stadtrates bezüglich des Stadtratsbeschlusses zur Abwahl des 2. Stellvertreters des Oberbürgermeisters; einen entsprechenden "Widerspruch" zum Beschluss hat der unterlegene Kandidat 9. Mai 2022 bei der Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht
  2. Vorwurf eines Amtsdeliktes durch Oberbürgermeister Zenker im Zusammenhang mit der Oberbürgermeisterwahl; einen entsprechenden Einspruch zur Wahl hat der unterlegene Kandidat am 26. Juni 2022 bei der Rechtsaufsichtsbehörde eingereicht. Dort nimmt er unter anderem Bezug auf die Vorwürfe des ersten Punktes
  3. erneuter Vorwurf eines Amtsdeliktes durch Oberbürgermeister Zenker und andere "Akteure im Stadtrat und Stadtverwaltung" mit Ankündigung einer Strafanzeige sowie der Vorlage des Sachverhalts bei der oberen Rechtsaufsichtsbehörde; hierzu hat die Stadtverwaltung keine Schriftstücke/Unterlagen vorliegen. Lediglich die online verfügbaren Äußerungen konnten zur Kenntnis genommen werden. Dort sind Bezüge zu den Punkten 1 und 2 erkennbar

Der Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit des Stadtrates (Punkt 1) wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Am 21. Juni 2022 kommt die Behörde zum Ergebnis, dass der Abwahlbeschluss nicht an einem Rechtsmangel leidet und entsprechend kein rechtsaufsichtliches Einschreiten geboten war.

Der Vorwurf des Amtsdeliktes durch Oberbürgermeister Zenker beziehungsweise der Einspruch zur Wahl (Punkt 2) wurde ebenfalls durch die Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Am 11. Juli 2022 kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass der Einspruch als unbegründet zurückzuweisen ist. Es waren keine Gründe/Tatbestände ersichtlich, die zu einer Ungültigkeit der Oberbürgermeisterwahl führen würden.

Zu den weiteren Vorwürfen (Punkt 3) kann sich die Stadtverwaltung mangels Unterlagen aktuell nicht äußern. Allein Meinungsbekundungen im Netz stellen keine Arbeitsgrundlage für eine Beurteilung der Vorwürfe dar. Sollten jedoch weitere Stellungnahmen oder Unterlagen zur Prüfung dieser Vorwürfe notwendig sein, wird die Stadtverwaltung diese zur Verfügung stellen.

Oberbürgermeister Zenker ordnet die Situation ein: "Es spricht für unseren Rechtsstaat, die Demokratie und die Behörden, dass Wahlen geprüft und Einsprüchen nachgegangen wird. Dem populistischen Verdacht des Machtmissbrauchs und der Manipulation muss man offen begegnen, um das Vertrauen in eine offene Gesellschaft zu stärken. Ich freue mich – auch für meine Kolleg/-innen, die die Wahlen zuverlässig und transparent organisiert und durchgeführt haben – , dass die Prüfungen mit den genannten Ergebnissen erfolgt sind und ich bin fest davon überzeugt, dass sich auch alle weiteren Vorwürfe als haltlos erweisen werden."

Demokratie vor Missbrauch bewahren

Der Zittauer Oberbürgermeister ist um deutliche Worte zu den Vorgängen nicht verlegen: "Generell ist es bedenklich, wenn politische Akteure auf kommunaler, Landes- und Bundesebene im Internet und darüber hinaus das Handeln von demokratischen beziehungsweise rechtstaatlichen Institutionen verächtlich machen. Dieses Verhalten ist in den letzten Jahren verstärkt zu beobachten und schwächt die Demokratie. Unterschiedliche politische Ansichten setzen sich durch Wahlen und nicht durch Vorverurteilungen und Diffamierungen durch. Ebenso sehe ich es kritisch, wenn politische Konflikte juristisch ausgetragen werden, da dies staatliche und kommunale Ressourcen bindet, welche in der Folge für die Bearbeitung von anderen Problemen nicht zur Verfügung stehen. Unser Rechtssystem hat die Aufgabe, Einzelne und Kollektive zu schützen bzw. das Zusammenleben zu ordnen und sollte nicht als Mittel für die politische Auseinandersetzung missbraucht werden."

Für die Stadt Zittau setzt der Oberbürgermeister auf eine konstruktive und sachbezogene Auseinandersetzung im Stadtrat, auch und gerade über parteipolitische Grenzen hinweg. Hier nimmt er seinen Mitbewerber beim Wort, der im Wahlkampf seine Bereitschaft zum Dialog und zur Zusammenarbeit mit allen mehrfach hervorgehoben hat.

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  • Quelle: red | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 20.07.2022 - 14:43Uhr | Zuletzt geändert am 20.07.2022 - 15:02Uhr
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