Zittauer Beigeordnetenwahl widersprochen
Zittau, 8. Februar 2019. Zittau sollte für den Oberbürgermeister wieder einen Beigeordneten bekommen, gewählt wurde für den Job am 31. Januar 2019 vom Zittauer Stadtrat Gerald Wood, ein vielseitig beschlagener US-Amerikaner. Doch nach der Wahl kam die Behördenauskunft, dass Wood zum Wahlzeitpunkt noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besaß. Gestern musste Oberbürgermeister Thomas Zenker deshalb der Wahl widersprechen.
Abbildung: Hart gepflastert ist der Weg ins Zittauer Rathaus
Nur deutsche und EU-Staatsbürger zugelassen

Entgegen einer Pressedarstellung ging es nicht um die Wahl eines "neuen Zittauer Bürgermeisters", sonder eines Beigeordneten, der dem Oberbürgermeister beigeordnet, also weder über- noch unterstellt ist.
Für die Wahl eines Beigeordneten gelten allerdings in bezug auf die Staatsbürgerschaft die gleichen Spielregeln wie für die Wahl eines Bürgermeisters: der zu Wählende muss deutscher oder EU-Staatsbürger sein – eine Bedingung, wie sich nachträglich herausstelle, bei Wood nicht erfüllt war. Deshalb war Oberbürgermeister Zenker am 7. Februar 2019 gezwungen, der Wahl zu widersprechen.
Wood war zur Wahl zugelassen worden und angetreten, weil er auf Aussagen seiner zuständigen Behörde vertraut hatte und entsprechende Erklärungen gegenüber der Stadtverwaltung Zittau abgegeben hatte. Oberbürgermeister Zenker betonte, sein Widerspruch richte sich ausdrücklich nicht gegen die eindeutige Entscheidung des Stadtrates zur persönlichen Befähigung von Herrn Wood für dieses Wahlamt, der Widerspruch beziehe sich ausschließlich auf die formal nicht vorliegende Voraussetzung der Wählbarkeit.
So ist das: Nach § 57 Abs. 1 der Sächsischen gemeindeordnung (SächsGemO) gilt für Beigeordnete der § 49 SächsGemO entsprechend und der lautet: "Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Nicht wählbar für das Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters ist, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat."
Kommentar:
Ein Fauxpas, ärgerlich, aber mehr nicht. Und ein Zeichen dafür, dass der Staat funktioniert.
Schlimm hingegen sind die dümmlich-gehässigen Kommentare auf facebook, die eine Zeitung mit dem Post ihres Artikels zum Thema ausgelöst hat. Da werden Parallelen zur Flüchtlingspolitik gezogen, gar sei es "widerlich", dass "man sich einem Besatzer andient". Ein Eiferer stellt pseudokritische Fragen: "Wurden im Lebenslauf falsche Angaben gemacht? Wurden in den Vorgesprächen falsche Aussagen getroffen? Oder wurde nicht ordentlich geprüft?" und spricht davon, dass "sich hier so viele vorführen lassen haben". Nur wenige, zu wenige sind es, die der peinlichen Diskussionskultur entgegentreten, zum Beispiel mit dem Hinweis, Demokratie bedeute nicht, wie in einem Kommentar gefordert, alle in einen Sack zu stecken und draufzuhauen, man treffe immer den Richtigen.
Übrigens hat es nichts mit Meinungszensur zu tun, wenn der facebook-Moderator der Zeitung gelegentlich richtigstellend eingreift und die schlimmsten Auswüchse vielleicht löscht. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, der Verbreitung von – gelinde gesagt – Unsachlichkeiten Hilfestellung zu geben.
Wer ohne näheres Hintergrundwissen Nachrichten zum Anlass nimmt, um eine Breitseite auf demokratische Institutionen und Regeln abzufeuern, muss sich fragen lassen, was er oder sie denn anstelle der Demokratie haben möchte? Demokratie ist ein Prozess, sie entwickelt sich und hat die Fähigkeit, sich zu korrigieren. Das macht sie so wertvoll,
meint Ihr Thomas Beier


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- Quelle: red / Kommentar: Thomas Beier | Fotos: © Zittauer Anzeiger
- Erstellt am 08.02.2019 - 08:12Uhr | Zuletzt geändert am 08.02.2019 - 09:33Uhr
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