Zittau nimmt Klage zurück

Zittau nimmt Klage zurückZittau, 5. Januar 2019. Bereits am 18. Dezember 2018 hat die Stadt Zittau ihre Klage gegen den Zensusbescheid 2011 zurückgenommen. Damit folgt sie einer Empfehlung des Städtetages Baden-Württemberg. Mit der Rücknahme erledigen sich zugleich die Widersprüche gegen die Finanzausgleichsbescheide des Freistaates Sachsen.

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Kein Erfolg, aber Wirkung

Der Städtetag Baden-WürttembergStädtetag hatte empfohlen, Zensusklagen zurückzuziehen, die sich ausschließlich auf Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzgebung zum Zensus 2011 stützen. dennoch haben die Klagen gewirkt: Die Zensusklagen von 144 Kommunen in Baden-Württemberg und von 350 Kommunen bundesweit haben dafür gesorgt, dass beim nächsten Zensus im Jahr 2021 die Kommunen an Einfluss gewinnen.

Das Bundesverfassungsgericht war am 19. September 2018 auf Anträge hin, die von Berlin und Hamburg gestellt wurden, in einem Verfahren der verfassungsrechtlichen Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass die Gesetzgebung des Bundes für den Zensus 2011 mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte dabei den Projekt- und Prognosecharakter des Zensus 2011 hervorgehoben: "Die Entscheidung des Gesetzgebers für ein registergestütztes Zensusverfahren weist im Hinblick auf die unterschiedlichen Parameter der Durchführung (Registerqualität, Verwaltungskapazität der Behörden, Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung etc.) sowie die erforderliche Beurteilung fachbehördlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse und Empfehlungen prognostischen Charakter auf." Aus der Bewertung von Prognosen können allerdings, so das Gericht, Handlungspflichten für den Gesetzgeber zum Zensus 2021 erwachsen: "Kehrseite des Prognosespielraums ist eine mögliche Nachbesserungspflicht (…). Auch nach dem Erlass einer Regelung muss der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten, erlassene Normen überprüfen und gegebenenfalls revidieren, falls sich herausstellt, dass die ihnen zugrunde liegenden Annahmen fehlerhaft waren oder nicht mehr zutreffen."

Damit haben die Zensusklagen für eine deutlichere Einbeziehung der Kommunen auf Bundesebene bei der Vorbereitung des Zensus 2021 gesorgt. Der Städtetag sieht durch die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts den Bund in besonderer Weise gehalten, sich mit kommunalen Vorschlägen zur Verbesserung der Zensusgesetzgebung für 2021 und zur Durchführung dieses Zensus intensiv zu befassen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.

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  • Erstellt am 05.01.2019 - 09:42Uhr | Zuletzt geändert am 05.01.2019 - 10:04Uhr
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