Zittauer Stadtrat beschließt Zweitwohnungssteuer
Zittau, 27. Juni 2016. Am Donnerstag, dem 23. Juni 2016, tagte der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau. Er beschäftigte sich unter anderem mit der Hundesteuer, der Einführung einer Zweitwohnungssteuer und der Zittauer Imageboschüre.
Die Zweitwohnungssteuer kommt, für Hundebesitzer bleibt's, die Imagebroschüre geht
- Die Einführung der Zweitwohnungssteuer in Zittau ist nun beschlosse Sache. Laut Satzung sollen Inhaber einer Zweitwohnung in der südostsächsischen Stadt mit dem verbreiteten Satz von zehn Prozent der Nettokaltmiete besteuert werden. Von der Zweitwohnungssteuer versprechen sich Kommunen neben unmittelbar höheren Einnahmen (in Zittau Stichwort Haushaltskonsolidierung) auch höhere Schlüsselzuweisungen, weil die Einwohnerzahlen durch Ummeldungen steigen.
Die Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer hat sich mit unklaren Fragen, so zur Zweitwohnungssteuer für Studenten und für Pendler, beschäftigt.
Was die Gerichte zur Zweitwohnungssteuer urteilen, die für Otto Normalverbaucher nicht immer nachvollziehbar; so bestimmte beispielsweise das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 in einer Urteilsbegründung*), dass Kommunen eine Zweitwohnungsteuer auch dann einfordern können, wenn der Zweitwohnungsinhaber gar keine rechtlich gesicherte Verfügungsmacht über seine Erstwohnung besitzt. Das trifft besonders Studenten, die zu Hause noch ein Kinderzimmer haben; melden Sie sich hier ab, sinken Einnahmen der Heimatkommune, zum Beispiel bei der nach Größe eines Haushalts berechneten Grundgebühr für Müll.
Wer seine Hauptwohnung im Ausland hat, kommt allerdings ungeschoren davon, denn der gleichen Urteilbegründung ist zu entnehmen, dass der Satzungsgeber an das Melderecht anknüpfen darf und er insbesondere darauf verzichten darf, die Zweitwohnungsteuer auch auf Personen auszudehnen, die im Ausland eine Hauptwohnung innehaben und im Gemeindegebiet nur deshalb nicht mit einer Nebenwohnung gemeldet sind, weil ein alleiniger Wohnsitz in Deutschland melderechtlich keinen Nebenwohnsitz darstellen kann. - Auch die Hundehalter sollten durch die Erhöhung der Hundesteuer zum Zwecke der Haushaltskonsilidierung belastet werden. Das hat der Zittauer Stadtrat abgelehnt.
- Der Restbestand der sachfehlerbehafteten Imagebroschüre "Zittau – Weltstadt der Oberlausitz" wird mit einem Einlageblatt ergänzt, das auf die Fehler hinweist. Die Exemplare sollen bis zum Jahresende verteilt werden. Zum Jahresbeginn 2017 soll eine komplett überarbeitete Broschüre verfügbar sein.
*) Wikipedia zur Zweitwohnungssteuer
Stichwörter
Lesermeinungen (0)
Lesermeinungen geben nicht unbedingt die Auffassung der Redaktion, sondern die persönliche Auffassung der Verfasser wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor.
Weitere Artikel
-
Infomobil des Deutschen Bundestages in Zittau
Zittau, 8. Oktober 2024. Das Infomobil des Deutschen Bundestages ist vom 17. bis zum 19. Oktober 202...
-
Landtagswahl 2024: Verzögerungen bei Briefwahl
Zittau, 31. Juli 2024. Der Beginn der Landtagswahl im Landkreis Görlitz hat begonnen, doch im W...
-
Jugendliche für Zittauer Jugendbeirat gesucht
Zittau, 29. Juli 2024. Mit der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrates werden auch die Aussch&...
-
Elektrifizierung in der Lausitz: PRO BAHN fordert Ausbau
Zittau, 11. Juni 2024. Der Fahrgastverband PRO BAHN - Regionalgruppe Ostsachsen - fordert die Einbin...
-
Wahlscheinanträge in Zittau: Technische Störung behoben, Unterlagen rechtzeitig versandt
Zittau, 5. Juni 2024. Die Stadtverwaltung Zittau hat am 3. Juni 2024 bekannt gegeben, dass aufgrund ...
- Quelle: red | Foto: © www.zittauer-anzeiger.de
- Erstellt am 27.06.2016 - 07:29Uhr | Zuletzt geändert am 05.04.2021 - 16:23Uhr
- Seite drucken