Zittauer Stadtrat beschließt Zweitwohnungssteuer

Zittau, 27. Juni 2016. Am Donnerstag, dem 23. Juni 2016, tagte der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau. Er beschäftigte sich unter anderem mit der Hundesteuer, der Einführung einer Zweitwohnungssteuer und der Zittauer Imageboschüre.

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Die Zweitwohnungssteuer kommt, für Hundebesitzer bleibt's, die Imagebroschüre geht

    • Die Einführung der Zweitwohnungssteuer in Zittau ist nun beschlosse Sache. Laut Satzung sollen Inhaber einer Zweitwohnung in der südostsächsischen Stadt mit dem verbreiteten Satz von zehn Prozent der Nettokaltmiete besteuert werden. Von der Zweitwohnungssteuer versprechen sich Kommunen neben unmittelbar höheren Einnahmen (in Zittau Stichwort Haushaltskonsolidierung) auch höhere Schlüsselzuweisungen, weil die Einwohnerzahlen durch Ummeldungen steigen.

      Die Rechtsprechung zur Zweitwohnungssteuer hat sich mit unklaren Fragen, so zur Zweitwohnungssteuer für Studenten und für Pendler, beschäftigt.

      Was die Gerichte zur Zweitwohnungssteuer urteilen, die für Otto Normalverbaucher nicht immer nachvollziehbar; so bestimmte beispielsweise das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 in einer Urteilsbegründung*), dass Kommunen eine Zweitwohnungsteuer auch dann einfordern können, wenn der Zweitwohnungsinhaber gar keine rechtlich gesicherte Verfügungsmacht über seine Erstwohnung besitzt. Das trifft besonders Studenten, die zu Hause noch ein Kinderzimmer haben; melden Sie sich hier ab, sinken Einnahmen der Heimatkommune, zum Beispiel bei der nach Größe eines Haushalts berechneten Grundgebühr für Müll.

      Wer seine Hauptwohnung im Ausland hat, kommt allerdings ungeschoren davon, denn der gleichen Urteilbegründung ist zu entnehmen, dass der Satzungsgeber an das Melderecht anknüpfen darf und er insbesondere darauf verzichten darf, die Zweitwohnungsteuer auch auf Personen auszudehnen, die im Ausland eine Hauptwohnung innehaben und im Gemeindegebiet nur deshalb nicht mit einer Nebenwohnung gemeldet sind, weil ein alleiniger Wohnsitz in Deutschland melderechtlich keinen Nebenwohnsitz darstellen kann.

    • Auch die Hundehalter sollten durch die Erhöhung der Hundesteuer zum Zwecke der Haushaltskonsilidierung belastet werden. Das hat der Zittauer Stadtrat abgelehnt.

    • Der Restbestand der sachfehlerbehafteten Imagebroschüre "Zittau – Weltstadt der Oberlausitz" wird mit einem Einlageblatt ergänzt, das auf die Fehler hinweist. Die Exemplare sollen bis zum Jahresende verteilt werden. Zum Jahresbeginn 2017 soll eine komplett überarbeitete Broschüre verfügbar sein.

*) Wikipedia zur Zweitwohnungssteuer

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  • Quelle: red | Foto: © www.zittauer-anzeiger.de
  • Erstellt am 27.06.2016 - 07:29Uhr | Zuletzt geändert am 05.04.2021 - 16:23Uhr
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