Asylunterkunft in der Zittauer Chopinstraße ist keine Abschiebeunterkunft

Zittau, 4. Februar 2016. Ein Zittauer Stadtrat hatte die Behauptung aufgestellt, die Asylunterkunft in der Zittauer Chopinstraße sei eine "Abschiebeunterkunft". Das war Anlass für den Zittauer Linkspartei-Kreisrat Jens Thöricht, sich bei Landrat Bernd Lange (CDU) zum Thema zu informieren.

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Thöricht gegen politische Stimmungsmache

Doch die Immobilie wird betrieben wie andere Gemeinschaftsunterkünfte auch. "Hier werden asylsuchende Menschen nach ihrer Zuweisung erst einmal aufgenommen, bevor sie eventuell nach einigen Wochen Aufenthalt (vorrangig Familien) anschließend dezentral in Wohnungen untergebracht werden", teilte Landrat Lange schriftlich auf die Nachfrage mit.

Außerdem hatte sich Thöricht erkundigt, ob die politisch Verantwortlichen auf polnischer Seite über die Gemeinschaftsunterkunft vorab informiert wurden und in welcher Form. Darauf der Landrat: Er informiere zu den turnusmäßigen Beratungen mit den polnischen Landräten selbstverständlich auch zur Asylsituation im Landkreis Görlitz.

Wobei: Die Vermittlung des solidarischen Gedankens der Flüchtlingaufnahme gegenüber der polnischen Bürgerschaft sehe er allerdings als vordringliche Aufgabe polnischer Politik aller Ebenen. Eine Beeinträchtigung des öffentlichen Lebens auf polnischer Seite sei aus der Aufnahme von Flüchtlingen auf deutschem Staatsgebiet seiner Auffassung nach nicht abzuleiten.

Für Thöricht gibt es ein klares Fazit: "Wer handelt es sich bei der Unterkunft um eine 'Abschiebeunterkunft', noch wurden polnische Verantwortungsträger nicht informiert. Bevor derartige Behauptungen verbreitet werden, sollte sich entsprechend informiert werden. Alles andere ist populistische Stimmungsmache und hat mit Sachpolitik nichts zu tun."

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 03.02.2016 - 23:35Uhr | Zuletzt geändert am 04.02.2016 - 06:47Uhr
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