Lieber Parkeinnahmen als Fußgängerzone?
Zittau, 12. Oktober 2015. In den vergangenen Wochen und Monaten hat Zittau seinen Marktplatz saniert. Am 30. Juli 2015 war ein Bürgerbegehren eingereicht worden, mit dem der Marktplatz - bis auf die Fahrbahn auf der Westseite - zur Fußgängerzone gemacht werden sollte. Das Begehren (Beschlussvorlage 182/2015) hatte der Zittauer Stadtrat auf seiner Sitzung am 24. September 2015 für nicht zulässig befunden, Hauptargument der Begründung: Es fehle ein Vorschlag, wie die wegen der Fußgängerzone auf dem Marktplatz entfallenden Parkgebühren anders finanziert bzw. gedeckt werden könnten. Damit stellten sich die Räte gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Noch am gleichen Tag und damit in jedem Falle fristgerecht hat der Zittauer Oberbürgermeister Thomas Zenker Widerspruch gegen diesen Stadtratsbeschluss eingelegt.
Oberbürgermeister Zenker widerspricht
Beim Bürgerbegehren waren von den 2.496 auf 178 Listen abgegebenen Unterschriften 1.978 als von zum Zeitpunkt der Einreichung abstimmungsberechtigten Einwohnern der Stadt identifiziert worden, die dem Ansinnen "Hiermit fordere ich einen Bürgerentscheid zu der Frage: Sind Sie dafür, dass mit Fertigstellung seiner Sanierung der Zittauer Markt als Fußgängerbereich gewidmet wird mit Ausnahme der vorhandenen Fahrbahn auf der Westseite des Marktes?" zugestimmt hatten.
Der Widerspruch des Oberbürgermeisters Thomas Zenker
Für Oberbürgermeister Thomas Zenker ist die Auffassung der Stadtrats-Mehrheit rechtswidrig, das Bürgerbegehren sei gemäß §25 der Sächsischen Gemeindeordnung zuzulassen. Er hält es für falsch, die Nichterfüllung einer Formalie als Vorwand zu nehmen, fast 2.000 gültige Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern für nichtig zu erklären und legte nach: "Im Übrigen haben sich alle Parteien und Gruppierungen stets für mehr Bürgerbeteiligung ausgesprochen, wir sollten als moderne Stadt auch so handeln."
Überhaupt fühlt sich Oberbürgermeister Zenker auch von übergeordneter Stelle bestätigt: "In der rechtlichen Auffassung sehe ich mich in einer Linie mit der Rechtsaufsicht des Landkreises.“
Wie weiter?
Das regelt die Sächsische Gemeindeordnung: Nun muss der Stadtrat noch einmal über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschließen - und zwar binnen vier Wochen. Das Thema kommt also auf der nächsten regulären Stadtratssitzung am 22. Oktober 2015 noch einmal auf den Tisch.
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- Quelle: red | Fotos: © Zittauer Anzeiger
- Erstellt am 12.10.2015 - 00:29Uhr | Zuletzt geändert am 12.10.2015 - 01:22Uhr
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