Wahlaufruf für Wahlbeteiligung
Zittau, 23. Juni 2015. Der scheidende Zittauer Oberbürgermeister Arnd Voigt hat einen Aufruf verfasst: Er appelliert an die Wählerinnen und Wähler, sich am kommenden Sonntag, dem 28. Juni 2015, am zweiten Wahlgang zur Oberbürgermeisterwahl in der Stadt zu beteiligen.
Voigt: Entscheiden Sie mit, welchen Weg unsere Stadt nehmen soll!
Liebe Zittauerinnen und Zittauer,
der erste Wahlgang zur Oberbürgermeisterwahl hat am 7. Juni keine Entscheidung gebracht. Sie sind nun aufgefordert, noch einmal Ihre Stimme abzugeben und damit mit zu entscheiden, welchen Weg unsere Stadt in den nächsten sieben Jahren gehen soll.
Es stehen schwierige Entscheidungen an und es bedarf kluger Politik und starken Verhandlungsgeschickes, unsere Stadt in eine gute Zukunft zu führen.
Wem der drei verbliebenen Kandidaten auch immer Sie das Mandat übertragen wollen, Ihr neuer Oberbürgermeister zu sein – ich wünsche mir, dass er seine Arbeit als von einer breiten Mehrheit legitimiert angehen kann.
Ich möchte Sie bitten, von einer der vielen Möglichkeiten Ihre Stimme abzugeben, Gebrauch zu machen, ganz egal ob per Briefwahl von zu Hause, noch bis Freitag im Wahlbüro oder klassisch im Wahllokal am kommenden Sonntag.
Wir alle haben das Recht zu wählen, so steht es im Grundgesetz. Ich möchte in Anbetracht der allgemeinen Entwicklung unserer Stadt und unserer Region sogar sagen, wir haben die Pflicht zu wählen. Nur wenn wir gemeinsam Entscheidungen treffen und diese dann konsequent gemeinsam tragen und umsetzen, werden wir Zittau weiter voranbringen können. Wer wählt, kann falsch wählen – ohne Frage. Wer nicht wählt, liegt in jedem Fall falsch, so viel steht fest.
Ihr
Arnd Voigt
Oberbürgermeister


Wahlaufruf für Wahlbeteiligung
Von F. Thomas am 25.06.2015 - 23:19Uhr
"Wer wählt, kann falsch wählen – ohne Frage. Wer nicht wählt, liegt in jedem Fall falsch, so viel steht fest"
Fest steht - wenn man sich an einer Wahl beteiligt, wird man nicht nur Mitträger künftiger Entscheidungen oder Fehlentscheidungen, sondern kann dabei auch Mittäter bei schweren Rechtsverletzungen werden, wie es z.B. in der Außenpolitik der Bundesregierung, selbst mit Beteiligung Grüner Politiker, passierte (Natokrieg im Kosovo).
Man gibt also einen großen Vorschuss Vertrauen an die Kandidaten, dass sie sich mit uneigennützigem Elan, Offenheit und Kompetenz an die Arbeit im Interesse der Gemeinschaft machen.
Um diese Zuversicht gegenüber einem Kandidaten zu haben, sollte man also dessen Wahlprogramm und dessen Persönlichkeit gut kennen.
Fehlt diese Entscheidungsgrundlage betreffend aller zur Wahl stehenden Personen und deren politische Hintergründe - aus welchem Grund auch immer-, wäre es verantwortungslos, trotzdem zu wählen. Man würde nicht mal im guten Glauben handeln, sondern bewusst die Legimitation der Entscheidungsträger zum Glücksspiel disqualifizieren.
Der Nichtwähler läge hier dann also eher richtig.
Nun wird durch den Zittauer Oberbürgermeister nicht über Krieg und Frieden entschieden, doch sollte man auch bei einer Kommunalwahl über den Stadt-Tellerrand schauen und sich bewusst sein, welche Gruppierung man unterstützt und wie groß die Verantwortung ist, die man als Wähler oder Nichtwähler übernimmt.
Niemandem sollte ein schlechtes Gewissen eingeredet werden, wenn er nicht bereit ist, zumindest moralische Verantwortung für mitunter kaum zu überschauender Wirkungen politischer Entscheidungen der Zukunft zu übernehmen. Darum, denke ich, gibt es auch keine Wahlpflicht und sollte es auch in Zukunft nicht geben.
Ansonsten wäre nichts gegen den Aufruf einzuwenden und ich werde wie gewünscht zur Wahl gehen.

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- Quelle: red
- Erstellt am 23.06.2015 - 03:17Uhr | Zuletzt geändert am 23.06.2015 - 03:17Uhr
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