SPD beauftragt Parteianwalt mit Klärung von Schadensersatzanspruch

Zittau, 22. Mai 2014. Ob nun Unwissenheit, schlichte Unbedarftheit oder Vorsatz - der Fehler der Zittauer AfD, Ihre Kandidaten per Beschluss und nicht, wie vorgeschrieben, durch geheime Wahl aufszustellen, führte zur Verschiebung der Zittauer Stadtratswahl vom 25. Mai auf den 31. August 2014. Für alle 99 Zittauer Stadtratskandidaten und sicher auch für die Verwaltung ein höchst ärgerlicher und kostensteigernder Umstand. So sorgt die Verschiebung nicht nur beim SPD-Kreisverband und bei den Zittauer Sozialdemokraten für heftige Debatten, wie der Zittauer SPD-Vorsitzende Johannes Herberg bestätigt.

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Drohen der AfD Schadensersatzansprüche?

Herberg, der sich als Vollblutdemokrat versteht und für den Stadtrat und den Kreistag kandidiert, würde schon gern wissen wollen, wie es bei der AfD dazu kam, die Kandidaten für den Stadtrat nur per Beschluss aufzustellen.

Erst einmal stellt er aber für einen Rechtsanwalt alle entstandenen Wahlkampfkosten zusammen. Diesen Anwalt im SPD-Landesverband hat die SPD-Kreisvorsitzende Gerhild Kreutziger um Prüfung gebeten, an wen die Schadensersatzansprüche im Interesse unseres Ortsvereins Zittau zu richten sind. Im Interesse der Schadensbegrenzung hofft Herberg, dass die in den lokalen Medien vorgesehenen Anzeigen in Bezug auf den neu angesetzten Wahltermin verschoben werden können.

Herbergs Sorge ist, dass die Zittauer Wahlverschiebung nicht die Parteien- und Politikverdrossenheit verschärft, sondern die Bürgerinnen und Bürger am 25. Mai ihr Wahlrecht für die Europa- und die Kreistagswahl nutzen.

Wegen der Strafbarkeit der abgegebenen falschen eidesstattlichen Erklärung erwarten die Sozialdemokraten im Kreis Görlitz umgehend entsprechendes Handeln der Justizorgane.

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  • Quelle: red
  • Erstellt am 22.05.2014 - 08:50Uhr | Zuletzt geändert am 22.05.2014 - 08:50Uhr
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