Ausnahmegenehmigungen und Parkausweise rechtzeitig beantragen

Zittau, 17. Oktober 2016. Die Ausnahmegenehmigungen für das Jahr 2016 zum befristeten Parken in gesperrten Bereichen der Stadt Zittau sowie zum Parken auf Anwohnerparkplätzen werden zum Jahresende ungültig. Wer für 2017 eine solche Genehmigung braucht, kann diese schon jetzt im Bürgeramt der Stadtverwaltung Zittau, Referat Stadtordnung, beantragen.

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Kommentar: Gibt es einfachere Lösungen für das Anwohnerparken?

Die Ausnahmegenehmigungen und Anwohnerparkausweise gibt es nicht automatisch, sondern eben nur auf Antrag.

Unterschieden wird zwischen

  • gewerblichen und sonstigen Nutzern
  • Institutionen mit mildtätiger oder gemeinnütziger Tätigkeit bzw. von besonderem öffentlichen Interesse
  • Bewohnern

Bewohner haben nur dann eine Chance auf einen Parkausweis, wenn sie nicht nur meldebehördlich vor Ort registriert sind, sondern auch tatsächlich dort wohnen.

Jeder Anwohner erhält nur einen einzigen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

Selbstverständlich geht das nicht ohne eine ganze Reihe von Papierchen: Wenn der Parkausweis abgeholt wird, müssen der Personalausweis, der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und bei Fremdnutzern die Zustimmung des Fahrzeughalters sind im Original vorgelegt werden.

Hier wird man seinen Antrag los:                
  • per Post an die Stadtverwaltung Zittau; die Anschrift lautet PF 1458, 02754 Zittau,
  • per Fax an 03583 - 75 24 54,
  • im Briefkasten am Rathaus oder auf der Franz-Könitzer-Straße 7
  • auf Online auf www.zittau.de
  • per E-Mail an ordnungsamt@zittau.de (Halternachweis anfügen)

Vergeben werden die Ausnahmegenehmigungen und Parkausweise ab dem 14. November 2016 im Bürgeramt, Referat Stadtordnung der Stadtverwaltung Zittau, Zimmer 206.

Tipp!
Wer vorher beantragt, muss bei der Abholung weniger warten.

Kommentar:

Klingt alles furchtbar aufwendig und auch ungerecht: Wer beispielsweise für weniger Autos in der Stadt sorgt, indem er ein Carsharing oder einen Mietwagen nutzt, hat nach den städtischen Spielregeln keine Chance, legal auf einem Anwohnerparkplatz zu parken, weil er sein Fahrzeug eben nicht "dauerhaft" nutzt. Auch wer die Oma bis vor die Wohnung fährt und noch auf einen Sprung mit reingeht, riskiert unter Umständen ein Knöllchen.

Sympathisch wäre die Idee, jedem erwachsenen Anwohner - dahingestellt, ob nun ganz ohne Voraussetzung oder nur an Fahrerlaubnisinhaber - eine Kfz-Parkkarte zukommen zu lassen. Klar würde damit Schindluder getrieben, indem diese Karten an Nicht-Anwohner weitergegeben würden - aber ob das wirklich ein Problem wäre

fragt sich Ihr Thomas Beier

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  • Quelle: red | Kommentar: Thomas Beier | Foto: diddi4, pixabay, Lizenz CC0 Public Domain
  • Erstellt am 17.10.2016 - 08:14Uhr | Zuletzt geändert am 17.10.2016 - 08:46Uhr
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