Möglichkeiten der heutigen Kieferorthopädie
Zittau, 26. September 2018. Neulich im Café Filmriss am Markt in Zittau: drei lachende Mädchen, jede mit Zahnspange. Moderne Zahnspangen fallen zum Glück nicht auf, wirken nicht unästhetisch oder sind manchmal sogar unsichtbar – welch ein Fortschritt! Dass die Kieferorthopädie in Deutschland seit jeher auf dem jeweils modernsten Stand ist, zeigen die Ergebnisse etlicher Korrekturen, Eingriffe und Erneuerungsmaßnahmen an Kiefern und Zähnen. Kieferorthopädische Maßnahmen sind bei weitem nicht selten, sie sind eher Routine und werden von Fachärzten regelmäßig ausgeführt. Mittlerweile wird fast jedes zweite Kind aus ganz unterschiedlichen Gründen kieferorthopädisch behandelt. Das fängt mit der obligatorischen Zahnspange wegen kleiner Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers an, bis hin zu der schwerwiegenden und aufwändigen Korrektur bei Überbiss oder beim häufigen Zahnengstand.
Abbildung oben: Die Grundlage für ein schönes Gebiss wird gegebenenfalls durch Korrekturen schon in der Kindheit und Jugend gelegt
Wenn die gesetzliche Kasse nicht zahlt, kann es sehr teuer werden
In den meisten Fällen überdauert die Korrektur durch den Kieferorthopäden das ganze Leben oder zumindest viele Jahre. Allerdings gibt es Korrekturmaßnahmen und regelmäßige Behandlungen, die seitens der gesetzlichen Krankenkassen als medizinisch nicht notwendig angesehen werden. Diese können durchaus viel Geld kosten und müssen dann aus eigener Tasche finanziert werden. Da sind gute Absicherungen Gold wert, wenn sie auch tatsächlich alle Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen in jedem Alter beinhalten.
Gute Absicherung für den Fall der Fälle
Ganz wichtig ist für viele eine gute Zahnversicherung, die dann greift, wenn es heißt, dass Kosten, die durch bestimmte Leistungen des Zahnarztes entstehen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht getragen und übernommen werden. Da kann schon eine kleines Brückenelement von vier Zähnen ganz schön ins Geld gehen, wenn man keine Versicherung für Zahnersatz und Co. abgeschlossen hat. Ohne zusätzliche Absicherung kann man besonders bei Operationen am Kiefer, bei Inlays und anderen Eingriffen, die nicht zum Erhalt der Zähne durchgeführt werden und als gesundheitserhaltend gelten, sondern eben vielmehr der Schönheit dienen, auf seinen Kosten ganz oder teilweise sitzen bleiben. Schon kleinere Eingriffe können so teuer werden, dass Patienten davon absehen und mit einem sichtbaren Gebissschaden leben müssen.Wichtig ist allerdings, dass eine Zahnversicherung auch wirklich alle Eingriffe und Notwendigkeiten seitens der Kieferorthopädie, für Korrekturen bei Zahnfehlstellungen beispielsweise, beinhaltet. Ansonsten würde sich die Versicherung im Falle des Falles als wertlos erweisen. Mehr Informationen bezüglich Kieferorthopädiekosten und Zahnzusatzversicherung findet man auch hier.
Der Schönheit zuliebe – oder doch eher gesundheitlich bedenklich?
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden bei kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen grundsätzlich zwischen Maßnahmen, die aus gesundheitlicher Sicht erforderlich sind oder eben nicht. Erforderlich wäre zum Beispiels die Behandlung einer deutlichen Fehlstellung der Zähne bzw. des Kiefers, bei der das Zerkauen der Nahrung nicht möglich ist. Erhebliche Zahn- und Kieferfehlstellungen jedoch, die nicht eindeutig als schwerwiegend und gesundheitsgefährdend von einem Arzt begutachtet und klassifiziert wurden, werden in aller Regel von den Krankenkassen als nicht notwendig angesehen und eben aus diesem Grund werden dementsprechend die Kosten hierfür nicht akzeptiert und getragen.Was allerdings eine Zahnversicherung mit kieferorthopädischen Maßnahmen inkludiert, sind Korrekturen und Operationen am Kiefer und den Zähnen beispielsweise nach einem Unfall und eben besonders bei Kieferanomalien, die seitens eines Facharztes mit einem Gutachten bescheinigt wurden.
Für viele Versicherungen ist entscheidend, dass die jeweiligen Behandlungen grundsätzlich vor dem 18. Geburtstag des versicherten Patienten begonnen haben. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine auffälligen Fehlstellungen und oder Kieferanomalien festgestellt wurden, sollte man daher bereits im Kindesalter den Abschluss einer solchen Versicherung erwägen und mit dem Zahnarzt oder Kieferorthopäden darüber sprechen.



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- Quelle: red| Foto Frau: ivanovgood / Alexandr Ivanov, Foto Kind: MEISTERvideo / Johannes R. Meister MA, beide Pixabay und Lizenz CC0 Public Domain
- Erstellt am 26.09.2018 - 10:46Uhr | Zuletzt geändert am 26.09.2018 - 11:37Uhr
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