Einwohnermeldeamt zwei Tage zu / neues Melderecht

Zittau, 1. September 2015. Auch die Verwaltung muss auf dem Laufenden bleiben: Weil am 1. November 2015 das neue Bundesmeldegesetz in Kraft tritt, werden die Beschäftigten des Zittauer Einwohnermeldeamtes zwei Tage lang geschult. In dieser Zeit gibt es keinen Dienstbetrieb.

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Erstmals bundesweit einheitliches Meldegesetz

Die Schulungen finden am Mittwoch, dem 16. September 2015 und am Mittwoch, dem 23. September 2015, statt.

Notwendig ist dieser Aufwand, weil das neue Bundesmeldegesetz umfangreiche Änderungen mit sich bringt, so beispielsweise:

    • Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden.

    • Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich.

    • Sicherheitsbehörden und weitere, durch andere Rechtsvorschriften zu bestimmende Behörden erhalten rund um die Uhr länderübergreifend einen Online-Zugriff auf die Meldedaten.

    • Die Hotelmeldepflicht sowie das Verfahren bei Aufenthalten in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen werden vereinfacht.

    • Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen.

    • Eine Evaluation der neuen Regelungen durch die Bundesregierung auf wissenschaftlicher Grundlage und anschließende Berichterstattung an Bundestag und Bundesrat vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.

    Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürgerinnen und Bürger geben.



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  • Quelle: red
  • Erstellt am 01.09.2015 - 12:14Uhr | Zuletzt geändert am 01.09.2015 - 12:28Uhr
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